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   SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06   

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SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06 (https://dejure.org/2007,115739)
SG Hannover, Entscheidung vom 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06 (https://dejure.org/2007,115739)
SG Hannover, Entscheidung vom 29. Juni 2007 - S 45 AS 1046/06 (https://dejure.org/2007,115739)
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  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.08.2006 - L 8 AS 133/06
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.

    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Urteil vom 23.03.2006, L 8 AS 388/05; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007, L 8 AS 499/05 ER).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 8 AS 388/05

    Anforderungen an die vollständige Übernahme der tatsächlich anfallenden

    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Urteil vom 23.03.2006, L 8 AS 388/05; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007, L 8 AS 499/05 ER).
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 2/06 R

    Rücknahme des Verwaltungsaktes für die Zeit nach Entstehen der ständigen

    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Nach der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 08.02.2007, B 7a AL 2/06 R) gilt die Einschränkung des § 330 Abs. 1 Alternative 2 SGB III, dass ein unanfechtbarer Verwaltungsakt nur mit Wirkung für die Zeit nach dem Entstehen der ständigen Rechtssprechung zurückzunehmen ist, dann nicht, wenn der Antrag im Zugunstenverfahren vor diesem Zeitpunkt gestellt worden ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2006 - L 7 AS 443/05

    Berücksichtigungsfähigkeit tatsächlich höherer Unterkunftskosten anstelle der

    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2006 - L 6 AS 248/06
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.08.2006 - L 9 AS 211/06
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2007 - L 8 AS 435/05
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Innerhalb der Tabelle lehnt sich die Kammer an die Werte der rechten Spalte an (ebenso Landessozi-algericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Urteil vom 23.03.2006, L 8 AS 388/05; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 435/05 ER; Beschluss vom 05.02.2007, L 8 AS 195/05 ER; Beschluss vom 24.01.2007, L 8 AS 499/05 ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.08.2006 - L 8 AS 206/05
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.10.2006 - L 8 AS 455/05
    Auszug aus SG Hannover, 29.06.2007 - S 45 AS 1046/06
    Bislang hat die Kammer in Übereinstimmung mit dem Landessozialge-richt Niedersachsen-Bremen (Urteil vom 24.08.2006, L 8 AS 133/06; Beschluss vom 09.10.2006, L 8 AS 455/05 ER; Beschluss vom 11.08.2006, L 8 AS 206/05 ER; Be-schluss vom 07.08.2006, L 9 AS 211/06; Beschluss vom 19.06.2006, L 6 AS 248/06 ER; Beschluss vom 08.06.2006, L 7 AS 443/05 ER) als Ausgangspunkt der Bestimmung der angemessenen Kosten der Unterkunft - mangels Vorliegen anderer aussagekräftiger Erkenntnismöglichkeiten und -mittel (zu dieser durch das Bundessozialgericht in Annähe-rung an die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten Vorausset-zungen für einen Rückgriff auf die Wohngeldtabelle siehe das Urteil vom 07.11.2006, 7b AS 18/06 R) die Werte in der Tabelle zu § 8 Wohngeldgesetz herangezogen, wobei diese Beträge lediglich eine erste Orientierung ohne feste Bindung darstellen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2007 - L 8 AS 499/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.02.2007 - L 8 AS 195/05
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